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   VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19   

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VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19 (https://dejure.org/2020,22642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 (https://dejure.org/2020,22642)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2020 - 10 S 2941/19 (https://dejure.org/2020,22642)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19).

    Am 09.01.2020 hat er die Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - ergänzt und gerügt, die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sei missachtet worden.

    Mit seinen Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - juris) hat der Senat nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19).

    Am 09.01.2020 hat er die Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - ergänzt und gerügt, die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sei missachtet worden.

    Mit seinen Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - juris) hat der Senat nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. näher Senatsbeschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 6 ).

    Insbesondere entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der sich der Antragsteller ebenfalls nicht inhaltlich auseinandersetzt, dass allein das Vorliegen eines "Dichtezentrums von Rotmilanen" - selbst wenn man ein solches hier bejahen wollte - für sich genommen nicht geeignet ist, bei einer standortbezogenen Vorprüfung eine UVP-Pflicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - VBlBW 2019, 128 = juris Rn. 8 und vom 20.07.2018 - 10 S 2378/17 - NuR 2018, 639).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Qualitativ neues Vorbringen, das über eine bloße Ergänzung oder Vertiefung der danach rechtzeitig geltend gemachten Beschwerdegründe hinausgeht, ist aufgrund der Einschränkung des Prüfungsmaßstabs gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die - fristgerecht - dargelegten Gründe hingegen nicht berücksichtigungsfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.01.2017 - 5 S 1791/16 - VBlBW 2017, 391 = juris Rn. 29, vom 15.04.2014 - 8 S 2239/13 - NVwZ-RR 2014, 632 = juris Rn. 11 und vom 06.11.2012 - 3 S 2003/12 - NJW 2013, 889 = juris Rn. 1; BayVGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 15 CS 13.1076 - juris Rn. 20).

    Zwar kann ausnahmsweise auch verspätetes Vorbringen berücksichtigungsfähig sein, wenn es sich auf nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel bezieht (vgl. Senatsbeschluss vom 08.03.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 4 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.01.2017 a. a. O. Rn. 30 und vom 03.02.2005 - 11 S 92/04 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Gleichwohl dürfen die Gerichte ihrer Entscheidung die plausible Einschätzung der Behörde zu fachlichen Fragen zugrunde legen, wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis stößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. - BVerfGE 149, 407).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat, etwa weil sich für die Bestandserfassung eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab bislang nicht durchgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 19; Beschluss vom 20.03.2018 - 9 B 43.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 16 = juris Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Die sachverständige Gefährdungseinschätzung durfte sich an den "Hinweisen zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) vom 01.07.2015 orientieren, die auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen und denen deswegen eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2020 - 10 S 603/19 - BauR 2020, 1303 = juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 - juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Auf eine Verletzung der einschlägigen Vorschriften des materiellen Rechts kann sich der Antragsteller als anerkannte Umweltvereinigung berufen, ohne dass - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (Beschlussabdruck S. 23 f. unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - VBlBW 2019, 303 = juris Rn. 159 ff.) - unter Außerachtlassung des gesetzlich geregelten Subsidiaritätsverhältnisses § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG anzuwenden wäre.
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat, etwa weil sich für die Bestandserfassung eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab bislang nicht durchgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 = juris Rn. 19; Beschluss vom 20.03.2018 - 9 B 43.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 16 = juris Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19
    Im Hinblick auf die Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets ist außerdem zu ergänzen, dass der Senat jedenfalls für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bis zur rechtsgrundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass eine Einordnung von Mängeln der UVP in Bezug hierauf als Verfahrensfehler grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil für die FFH-Vorprüfung kein formalisiertes Verfahren vorgegeben ist, das die Genehmigungsbehörde verletzen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 - VBlBW 2019, 334 = juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 603/19

    Abänderungsverfahren; Heilung von Mängeln einer allgemeinen Vorprüfung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.1959

    Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen wegen Brutvorkommen des Rotmilans

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2007 - 6 S 2964/06

    Darlegungsanforderungen bei der Beschwerdebegründung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16

    Mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Errichtung und den

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 5 S 2546/16

    Stellung eines bestimmten Antrags im Beschwerdeverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei erst nachfolgender Änderung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

  • VG Stuttgart, 23.10.2019 - 13 K 1922/19

    Genehmigung für Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer anerkannten

  • VGH Bayern, 06.08.2013 - 15 CS 13.1076

    Nachbarbaugenehmigung für die Aufstockung eines grenznahen Gebäudes

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Die FFH-Vorprüfung (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL, § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG) bildet einen (allein) durch materiell-rechtliche Vorgaben gesteuerten Entscheidungsprozess, der einen Aufhebungsanspruch wegen Verfahrensfehlern weder nach § 4 Abs. 1 noch nach § 4 Abs. 1a UmwRG begründen kann (im Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 132 und vom 06.07.2016 - 2 L 84/14 -, juris, Rn. 182 ff. und 186, jeweils unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 -, juris, Rn. 89 = BVerwGE 140, 149; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, Rn. 84 = BVerwGE 163, 380; vgl. im Eilverfahren auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 -, juris, Rn. 12 und - 10 S 1919/17 -, juris, Rn. 13 sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 18; Revision zugelassen durch BVerwG, Beschluss vom 10.07.2017 - 7 B 14.16 -, juris).

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde (Abgrenzung zu VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris Rn. 52 f. und nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Allein in diesem Rahmen stellen sich die von dem Kläger aufgeworfenen Fragen nach einer den Immissionsschutzbehörden eingeräumte Einschätzungsprärogative oder einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolldichte im Hinblick auf die Erkenntnisgrenzen naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis (vgl. zu einer solchen Prüfung etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 20 ff.).

    Erweist sich die behördliche Einschätzung, dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des geschützten Gebiets ohne vorherige Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgeschlossen werden können, hingegen als fehlerhaft, stellt dies einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 BNatSchG und Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und damit gegen materielles Recht dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 08.06.2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 132 und vom 06.07.2016 - 2 L 84/14 -, juris, Rn. 182 ff. und 186, jeweils m.w.N.; Landmann/Rohmer UmweltR/Fellenberg/Schiller, 93. EL August 2020, UmwRG § 4 Rn. 37; jedenfalls für vorläufige Rechtsschutzverfahren bis zur rechtsgrundsätzlichen Klärung dieser Frage durch das BVerwG auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17 -, juris, Rn. 12 und - 10 S 1919/17 -, juris, Rn. 13 sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 18; einschränkend Bunge in: Bunge, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2019, § 4 UmwRG Verfahrensfehler, Rn. 87: "sowohl die §§ 34 ff. als auch die §§ 44 und 45 BNatSchG [statuieren] in erster Linie materiellrechtliche Vorgaben").

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Da die Beschlüsse in der Fachliteratur veröffentlicht waren, konnten sie dem Kläger bzw. seinem Prozessbevollmächtigten auch bekannt sein (vgl. entsprechend zu § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO bei VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 11); ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Kläger wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. hierzu nur Kopp/Schenke/W.-R. Schenke, VwGO Kommentar, 26. Aufl. 2020, § 60 Rn. 20 m.w.N.).

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung - wie hier - in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. nochmals § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde.

  • VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20

    Drei Windenergieanlagen des Windparks Wotan bei Trendelburg-Langenthal dürfen

    Der Senat sieht keinen Anlass, von dem im Helgoländer Papier 2015 empfohlenen und auch von anderen Obergerichten zugrunde gelegten Mindestabstand von 1.500 m hinsichtlich des Rotmilans (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 1 A 11357/19 -, juris Rn. 69, 84; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 12 LB 118/16 -, juris Rn. 226, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 -, juris Rn. 145; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 A 316/16 -, juris Rn. 23; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2017 - 8 A 2915/15 -, juris Rn. 19; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.1959 -, juris Rn. 32; a. A. aufgrund eigener landesweiter fachlicher Erkenntnisse: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2020 - 10 S 2941/19 -, juris Rn. 21) abzuweichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Die gerichtliche Kontrolldichte ist in Bezug auf naturschutzfachliche Fragen, zu denen sich in der Fachwissenschaft wie hier bislang keine allgemein anerkannte Meinung durchgesetzt hat, auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätsprüfung zu reduzieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - BVerfGE 149, 407 Rn. 18 ff., 23; Senatsurteile vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 72 m. w. N. und vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - ZNER 2022, 405 = juris Rn. 111; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 - NuR 2022, 504 = juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Auch der Umstand, dass die in Teilen der Literatur vertretene Erstreckung der Konzentrationswirkung auf raumordnungsrechtliche Zielabweichungsentscheidungen erst nach Ablauf der Klagebegründungsfrist - wenn auch deutlich vor ihrer Geltendmachung durch den Kläger am 11.03.2022 - in einer obergerichtlichen Entscheidung aufgegriffen wurde (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.12.2021 - 12 MS 97/21 - BauR 2022, 475 = juris Rn. 21 ff. m. w. N.), entschuldigt die Verspätung nicht (vgl. in Bezug auf die Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO und die Erstreckung der Konzentrationswirkung auf die Waldumwandlungsgenehmigung Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 10 f.).

    Denn dabei ist zu berücksichtigen, dass die gerichtliche Kontrolldichte in Bezug auf naturschutzfachliche Fragen, zu denen sich in der Fachwissenschaft wie hier bislang keine allgemein anerkannte Meinung durchgesetzt hat, auf eine Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätsprüfung reduziert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - BVerfGE 149, 407 Rn. 18 ff, 23; Senatsurteil vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - a. a. O. Rn. 111; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300 - NuR 2022, 504 = juris Rn. 12).

    Nicht außer Betracht bleiben kann in diesem Zusammenhang, dass der Annahme einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für den Rotmilan im vorliegenden Fall nur ein einziger Horststandort im maßgeblichen 1.000-Meter-Nahbereich der Anlage (vgl. zur fachlichen Validität dieses Prüfradius Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135= juris Rn. 20 ff.) zugrunde liegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.10.2022 - 10 S 1861/21 - juris Rn. 11, vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135, juris Rn. 16 und vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - VBlBW 2019, 128, juris Rn. 6, jew. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 16 und vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 6 zu § 3a Satz 4 UVPG a. F.).

    Für die notwendige Beteiligungsberechtigung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a UmwRG) genügt es insoweit, wenn er wie hier geltend macht, die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben des Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. Senatsbeschluss vom 06.08.2020 a. a. O. juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.10.2022 - 10 S 1861/21 - juris Rn. 11; vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135, juris Rn. 16 und vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - VBlBW 2019, 128, juris Rn. 6, jew. m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Für eine notwendige Beteiligungsberechtigung genügt es, dass der Antragsteller - wie vorliegend - geltend macht, die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben des Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 20f).

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 16 und Beschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 -, juris, Rn. 6).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat, etwa weil sich für die Bestandserfassung eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab bislang nicht durchgesetzt hat (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris, Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 20).

    Davon, dass sich der im Helgoländer Papier 2 empfohlene Mindestabstand von 1.500 m und Untersuchungsradius von 4.000 m bundesweit als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hätte (so für Bayern BayVGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.1959 -, juris, Rn. 32) kann vor diesem Hintergrund und der in dem Papier ausdrücklich vorgesehenen länderspezifischen Abweichungsmöglichkeit keine Rede sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20

    Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - NuR 2021, 135 = juris Rn. 16 und vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - VBlBW 2019, 128 = juris Rn. 6, jew. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Qualitativ neues Vorbringen, das über eine bloße Ergänzung oder Vertiefung der danach rechtzeitig geltend gemachten Beschwerdegründe hinausgeht, ist aufgrund der Einschränkung des Prüfungsmaßstabs gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die - fristgerecht - dargelegten Gründe hingegen nicht berücksichtigungsfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris Rn. 11, vom 26.01.2017 - 5 S 1791/16 -, juris Rn. 29, und vom 15.04.2014 - 8 S 2239/13 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 15 CS 13.1076 -, juris Rn. 20).

    Allerdings kann Vorbringen auch berücksichtigungsfähig sein, wenn es sich auf nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel bezieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris Rn. 11, vom 26.01.2017 - 5 S 1791/16 -, juris Rn. 30, und vom 03.02.2005 - 11 S 92/04 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 1 M 245/21

    Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes zu

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21

    Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22

    Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2829/21

    Anforderungen an die Anhörung vor einer Heranziehung als Handlungs- bzw.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2022 - 14 S 1991/22

    Sofortvollzug von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen;

  • VG Sigmaringen, 30.09.2022 - 14 K 1208/20

    Windenergieanlage; Rotmilan; signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos;

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